Weiterhin keine gemeinsamen Proben
Leider ist es uns weiterhin untersagt Proben durchzuführen.
Hier der §8 Abs. 2 aus der Coronaverordnung: (2) Bei Proben in den in Absatz 1 genannten Einrichtungen sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen (bei Sprechtheater: 2 Meter) sicherzustellen; Zuschauern ist der Zutritt zu den Proberäumen zu verwehren. Proben in atmungsaktiven Fächern (insbesondere Gesang, Blasinstrumente) dürfen bis auf weiteres nicht in Gruppen (Chor, Ensemble, Orchester) durchgeführt werden. |
Eine Entscheidung wie es weitergeht wird wohl auch erst am 25.05.2020 fallen.
Es ist zu hoffen, dass wenn „Kontaktsport“ ab dem 30.05. wieder erlaubt wird, auch wir wieder proben dürfen.
Bleibt weiter alle Tapfer und übt Zuhause.
Eine gute Seite hierzu gibt es beim CVJM https://www.cvjm-westbund.de/website/de/cw/musik/blaeserarbeit